Allgemeine geschäftsbedingungen des kurhauses passat
Um Ihnen einen angenehmen und sicheren Urlaub zu gewährleisten, bitten wir Sie, die AGB des Kurhauses Passat zu lesen und einzuhalten.
§ 1 Gegenstand der AGB
- Diese AGB gelten für alle Personen, die sich im Kurhaus Passat in der Marynarska-Straße 3 in Niechorze aufhalten.
- In den AGB sind die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen, die Haftung des Gastes und des Kurhauses Passat sowie die Regeln für den Aufenthalt im Kurhaus festgelegt.
- Die AGB sind an der Hauptrezeption, in der Informationsbroschüre im Hotelzimmer und auf der Website www.dw-passat.pl verfügbar.
- Die Bestätigung, dass Sie die AGB gelesen haben, erfolgt bei der Reservierung, bei der Bezahlung der Anzahlung, bei der Bezahlung des gesamten Preises für den Aufenthalt oder bei der Unterzeichnung der Anmeldekarte.
§ 2 Reservierung
- Eine Reservierung gilt als erfolgt, wenn der vereinbarte Betrag der Anzahlung beim Kurhaus Passat eingegangen ist.
- Die Reservierung des Aufenthaltes ist am Tag der geplanten Anreise bis 24:00 Uhr gültig. Nach dieser Zeit wird die Reservierung storniert. Um eine Stornierung Ihrer Reservierung zu vermeiden, müssen Sie melden, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt ankommen.
- Die Informationen über die Bedingungen für die Stornierung der Reservierung oder die Verkürzung des Aufenthalts sind in der Reservierungsbestätigung und auf der Website www.dw-passat.pl enthalten. Die Verkürzung des Aufenthaltes oder das Nichterscheinen im Kurhaus Passat verursacht nicht, dass der Betrag für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zurückerstattet wird, es sei denn, die Verkürzung des Aufenthaltes oder das Nichterscheinen resultiert aus Umständen höherer Gewalt oder einem zufälligen Ereignis. Die Pflicht, die im vorigen Satz genannten Umstände nachzuweisen, trifft diejenige Person, die diese Rückerstattung verlangt.
§ 3 Aufenthaltstag und Anmeldung des Aufenthaltes
- Das Zimmer wird für Aufenthaltstage vermietet. Ein Aufenthaltstag dauert von 15:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages.
- Eine Verlängerung des Aufenthaltstages ist bis 11:00 Uhr am Vortag der Abreise an der Hotelrezeption zu melden.
- Das Kurhaus Passat berücksichtigt die Wünsche zur Verlängerung des Aufenthaltstages in Abhängigkeit von den verfügbaren Zimmern.
- Die Verlängerung des Aufenthaltstages ist mit einer Gebühr von 50% des Grundpreises verbunden und dauert bis spätestens 19:00 Uhr.
- Wenn der Gast ohne Rücksprache mit der Rezeption das Zimmer am Abreisetag nach 11:00 Uhr nicht verlässt, wird dies als unberechtigte Verlängerung des Aufenthaltstages behandelt und unterliegt einer Entschädigungsgebühr von 50% des Grundpreises.
- Die Zahlung der unter Punkt 5 genannten Gebühr berechtigt den Gast nicht, sich im Zimmer weiter aufzuhalten.
- Sollte der Gast die Dauer seines Aufenthaltes bei der Reservierung des Zimmers nicht bestimmen, so wird angenommen, dass das Zimmer für einen Tag gemietet wurde.
- Der Gast sollte seinen Wunsch, den Aufenthalt um einen weiteren Tag/weitere Tage zu verlängern, am Vortag der Abreise bis 11:00 Uhr an der Rezeption melden.
- Jeder Gast, der die Unterkunft in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, seinen Aufenthalt durch Vorlage seines Lichtbildausweises und Angabe seiner persönlichen Hauptdaten zu melden.
- Die Zahlung für den gesamten Aufenthalt wird am ersten Tag des Aufenthaltes erhoben.
- Das Kurhaus Passat kann die Aufnahme des Gastes, der die AGB grob verletzt oder auf andere Weise den Betrieb des Kurhauses gestört hat, verweigern oder die Erbringung der Dienstleistungen vor Ende des Aufenthaltes des Gastes beenden.
- Das Kurhaus Passat kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln steht oder verbale bzw. körperliche Aggressionen zeigt.
§ 4 Dienstleistungen des Hotels
- Das Kurhaus Passat bietet Dienstleistungen entsprechend seiner Kategorisierung und seinem Standard.
- Das Kurhaus Passat ist verpflichtet: Bedingungen für volle, uneingeschränkte Erholung des Gastes zu gewährleisten, die Vertraulichkeit der Informationen über den Gast zu wahren, eine professionelle Bedienung sicherzustellen, das Zimmer sauber zu halten und Reparaturen der Geräte bzw. Anlagen während der Abwesenheit des Gastes im Zimmer durchzuführen, und im Falle seiner Anwesenheit nur dann, wenn er damit einverstanden ist und dies wünscht.
§ 5 Zimmer
- Im Kurhaus Passat gilt die Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr.
- Der Gast ist nicht berechtigt, das Zimmer Dritten zu überlassen.
- Personen, die für den Aufenthalt nicht angemeldet sind, können sich nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Zimmer des Gastes aufhalten.
- Wenn sich die für den Aufenthalt nicht angemeldeten Personen nach 22:00 Uhr im Zimmer aufhalten, bedeutet dies, dass die Person, die den Aufenthalt reserviert hat, zustimmt, dass diese Personen entgeltlich unterbringt werden. Jede Person wird nach der aktuellen Preisliste, die an der Rezeption erhältlich ist, untergebracht.
- Aus Sicherheitsgründen sollte der Gast jedes Mal, wenn er das Zimmer verlässt, überprüfen, ob Türen und Fenster verschlossen sind.
- Aus Brandschutzgründen ist es verboten, Tauchsieder, elektrische Bügeleisen und ähnliche Geräte, die keine Ausstattung des Hotelzimmers sind, ausgenommen Ladegeräte und Netzteile für elektronische Geräte, in den Zimmern zu benutzen.
- Im Zimmer dürfen keine gefährlichen Materialien, wie z.B. Waffen, Munition, entzündliche, explosive oder reizende Stoffe aufbewahrt werden.
- Den Gästen ist es untersagt, Gegenstände, die zur Ausstattung des Kurhauses gehören, aus dem Gelände des Kurhauses zu nehmen.
§ 6 Haftung des Hotels
- Das Kurhaus Passat haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Sachen, die durch Personen, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, eingebracht wurden, nur in dem Umfang, der in den Bestimmungen des poln. Zivilgesetzbuches bestimmt ist.
- Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen von bedeutendem Wert, d.h. Kostbarkeiten, Geld, Wertpapiere, Gegenstände von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert ist beschränkt.
- Das Kurhaus Passat nimmt keine Sachen in Verwahrung.
- Das Kurhaus Passat trägt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Fahrzeugen, die sich auf dem Hotelparkplatz befinden, und für Fahrzeuge, die im Außenbereich geparkt sind, sowie für keine in diesen Fahrzeugen zurückgelassenen Gegenstände.
§ 7 Haftung des Gastes
- Das Verhalten der Gäste und der Personen, die die Dienstleistungen des Kurhauses Passat in Anspruch nehmen, darf die Ruhe der anderen Gäste, die sich hier aufhalten, nicht stören. Beim Verstoß gegen diese Regel kann der betreffenden Person die weitere Erbringung der Dienstleistungen verweigert werden.
- Kinder unter 12 Jahren sollten sich unter der ständigen Obhut ihrer Erziehungsberechtigten auf dem Gelände des Kurhauses befinden. Die Erziehungsberechtigten tragen die materielle Haftung für Schäden, die von ihren Kindern verursacht wurden.
- Der Gast trägt materielle Haftung für jegliche Beschädigungen oder Zerstörungen der Ausstattungsgegenstände und der technischen Geräte des Hotels, die durch sein Verschulden oder durch Verschulden der den Gast besuchenden Personen entstanden sind.
- Der Gast hat die Rezeption über den Eintritt des Schadens unverzüglich nach dessen Feststellung zu informieren.
- Der Gast trägt die volle Haftung für die Folgen einer ungerechtfertigten Auslösung des Feueralarms.
§ 8 Reklamationen
- Jegliche Reklamationen, die den Aufenthalt betreffen, sind laufend während des Aufenthaltes und spätestens am Tag der Abreise persönlich an der Rezeption vorzubringen.
- Die Reklamation wird vom Kurhaus Passat, falls möglich, am Tag ihrer Vorbringung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Vorbringung geprüft.
§ 9 Zusätzliche Bestimmungen
- Das Kurhaus Passat bewahrt die vom Gast zurückgelassenen Gegenstände zwei Monate lang auf, danach werden die Gegenstände vernichtet. Lebensmittel in Originalverpackungen werden 24 Stunden lang aufbewahrt, andere werden bei der Reinigung des Zimmers vernichtet.
- Wenn das Kurhaus Passat einen Auftrag zur Zusendung eines zurückgelassenen Gegenstandes erhält, wird das Hotel diesen an die vom Gast angegebene Adresse und auf Kosten des Gastes versenden.
- Im Kurhaus gilt ein absolutes Rauchverbot, auch auf den Balkonen (außer an den dafür vorgesehenen Stellen). Gäste, die gegen das Rauchvebot verstoßen, sind verpflichtet, eine Gebühr für die Reinigung und Ozonreinigung des Zimmers in Höhe von 500 PLN zu zahlen.
- In den gemeinsamen Teilen des Kurhauses, d.h. in der Vorhalle, im Restaurant und Café, in den Korridoren, ist es aus Sicherheitsgründen verboten, Fahrzeuge wie: Roller, Fahrrad, Skateboard, Rollschuhe, Segway usw. zu benutzen.
- Im Restaurant ist eine angemessene Kleidung pflichtig. Bitte erscheinen Sie im Bademantel, Badeanzug, in Shorts oder Strand-Flipflops nicht.
- Es ist verboten, Essen und Getränke aus dem Restaurant mitzunehmen.
- Das Parken auf dem Parkplatz ist gebührenpflichtig. Das Hotel garantiert die Verfügbarkeit von Stellplätzen nicht.
- Die Regeln für die Benutzung des Schwimmbads sind in der Schwimmbadordnung festgelegt, die an der Rezeption erhältlich ist.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.